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Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Wie beeinflusst es die Zukunft für Unternehmen bei der Energieversorgung?

Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viel Aufsehen erregt wie die jüngste Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten, sorgt diese legislative Maßnahme nicht nur in privaten Haushalten für Veränderungen, sondern stellt auch zahlreiche Unternehmen vor neue Herausforderungen. Das GEG setzt klare Vorgaben für eine effiziente und nachhaltige Energiepolitik und erfordert von allen Akteuren ein Umdenken und aktives Handeln. Mit dem Ziel, dass zukünftig 65 % der in Gebäuden erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen sollen, ergänzt das GEG die ehrgeizigen Ziele der EU-Gebäuderichtlinie, die bis 2050 den Gebäudesektor klimaneutral machen will. Deutschland hat sich sogar das ambitionierte Ziel gesetzt, die Klimaneutralität bereits bis 2045 zu erreichen.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Auswirkungen das GEG auf Unternehmen hat, welche Maßnahmen notwendig sind und wie Steamergy als Partner zur Erfüllung dieser Anforderungen beiträgt.

Details zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vereint das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem umfassenden Rahmenwerk und hat zum Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, die CO2-Emissionen zu senken sowie die Unabhängigkeit von Energieimporten zu erhöhen. Konkret bedeutet das, dass künftig nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Betroffen sind Neubauten privater Haushalte sowie Unternehmen aller Branchen, insbesondere solche, die Gebäude besitzen, vermieten oder betreiben. Für bereits bestehende Gebäude, die eine funktionierende Heizung besitzen – egal mit welcher Energiequelle sie betrieben werden – gilt diese Vorschrift zunächst nicht. Jedoch müssen Heizungen, die mit Öl und Gas befeuert werden, spätestens 30 Jahre nach Einbau stillgelegt werden. Für Anlagen aus den 1990er Jahren läuft diese Frist also bald ab. Demnach ist es auch hier sinnvoll, sich bereits um eine alternative, nachhaltige Heizungsmöglichkeit zu kümmern.

Wesentliche Änderungen durch das Gebäude-Energie-Gesetz

Es gibt einige Änderungen durch das neue GEG, die eine längere Auseinandersetzung erfordern würden. In diesem Artikel beschränken wir uns auf drei zentrale Auswirkungen des Gebäude-Energie-Gesetzes für Unternehmen.

65 % EE-Regel für das Gesamtsystem

Eine der bedeutendsten Änderungen, welches durch das GEG hervorgerufen wird, ist die Anforderung, dass mindestens 65% der in neuen Heizungsanlagen erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Dies bedeutet für Unternehmen, schon jetzt in nachhaltige Technologien zu investieren, die erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe zur Strom- und Wärmeversorgung nutzen.

Pflicht zur Erstellung einer Wärmeplanung

Gemäß dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sind Städte, Kommunen oder Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum Jahr 2026 verpflichtet, eine umfassende Wärmeplanung zu erstellen. Für kleinere Gemeinden erstreckt sich diese Frist bis zum Jahr 2028. Die Wärmeplanung wird flächendeckend eingeführt und ist in einem eigenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) festgelegt, das zeitgleich mit der GEG-Novelle am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Unternehmen, die in diesen Gebieten tätig sind, sind daher aufgefordert, sich aktiv an den lokalen Wärmeplänen zu beteiligen und sich in kommunale Energieversorgungskonzepte einzubringen, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen.

Kontrolle und Berichterstattung

Unternehmen müssen gemäß dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) Berichte über ihre Fortschritte und Maßnahmen zur Einhaltung der GEG-Vorgaben erstellen und einreichen. Die Berichterstattung erfolgt in der Regel in Form von detaillierten Dokumentationen, die den aktuellen Energieverbrauch, die ergriffenen Maßnahmen zur Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie den Fortschritt bei der Umsetzung der GEG-Anforderungen beschreiben.

Die Vorgaben zur Berichterstattung sind gesetzlich festgelegt und müssen strikt eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den zuständigen Behörden überwacht und kontrolliert. Die Strafen für Unternehmen, welche gegen die Berichterstattungspflichten gemäß dem GEG verstoßen, können erheblich sein und reichen von Geldbußen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen. Die genaue Höhe der Strafen hängt vom Ausmaß des Verstoßes ab und kann je nach Schwere des Verstoßes variieren.

Förderungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu 70% Investitionszuschuss. Diese Förderungen bieten Unternehmen zusätzliche Anreize, in moderne und umweltfreundliche Heiztechnologien zu investieren. Folgende Förderungen können seit dem 27. Februar 2024 bei der KfW beantragt werden:

  • Eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude aller Antragstellergruppen. Biomasseheizungen erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer. Danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3%, zunächst auf 17% ab dem 1. Januar 2029.

Mit diesen Förderungen bietet die Bundesregierung erhebliche finanzielle Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, nicht nur ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sondern auch langfristig von einer nachhaltigen und kosteneffizienten Energieversorgung zu profitieren.

Die Rolle von Steamergy bei der Erfüllung der Anforderungen des GEG

Steamergy spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen, die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Unsere Technologie bietet die innovative Gesamtlösung zur Nutzung lokaler, erneuerbarer Energiequellen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Kombination aus der Liquid-Salt-Technology und dem Steamergy-Hochdruckdampfmotor mit SDI (Steam Direct Injection) Technologie ermöglicht höchste Flexibilität, bisher unerreichte Wirtschaftlichkeit und extrem niedrige Wartungsanforderungen. Mit Steamergy können Unternehmen die strengen Anforderungen des GEG nicht nur erfüllen, sondern auch ihre Energiekosten optimieren, die Effizienz steigern und einen bedeutenden Beitrag zur Klimaneutralität leisten.

Fazit

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber gleichzeitig zahlreiche Chancen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz und trägt maßgeblich zur Nachhaltigkeit und somit zu einer sicheren Zukunft für kommende Generationen bei. Unternehmen sind jetzt aufgefordert, proaktiv zu handeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen einer nachhaltigen Energieversorgung zu profitieren.

Mit Steamergy als Partner können Unternehmen die Anforderungen des GEG erfolgreich meistern. Unsere innovative Technologie ermöglicht die effiziente Nutzung erneuerbarer Energiequellen, unterstützt bei der Einbindung in kommunale Wärmepläne und steigert die Energieeffizienz. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich ein persönliches Gespräch, um eine individuelle Beratung und weitere Details zu erhalten: Jetzt Gespräch vereinbaren.

Gemeinsam dem Klimawandel entgegenwirken.

Steamergy fungiert als unverzichtbares Element im Rahmen der globalen Energiewende, indem es eine CO2-neutrale, rohstoff-, zeit- und wetterunabhängige Energieversorgung sicher gewährleistet.